Studium bis 8 Semester

Sie möchten an einer Hochschule studieren, haben an einer Hochschule studiert oder studieren noch an einer Hochschule und möchten Steuerberater werden? Und Ihr Studium hat bzw. hatte eine Regelstudienzeit von weniger als 8 Semester? Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei der obersten Finanzbehörde des Landes setzt dann folgende Bedingungen voraus:

  • Abschluß eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung oder Abschluß eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums
  • Regelstudienzeit von weniger als 8 Semester (in der Regel Fachhochschule)
  • Dreijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) im Anschluß an das jeweilige Studium.

Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden.